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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18.03.2022

1. GELTUNGSBEREICH DER AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Bestellungen von Kunden (der “Kunde”) eines Schneeberg-Rax Kombitickets (“Kombiticket”) bei der
Österreichische Bergbahnen GmbH
Dr. Ewald Bing-Straße 3
A – 2651 Reichenau a. d. Rax
FN 112066 d
über die Website www.schneeberg-rax-kombi.at („Website“). Mit dem Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt und Inhalt des Vertrages.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Die Angebote auf der Website sind immer freibleibend. Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die Bestellung des Kunden ist das Angebot im rechtlichen Sinne. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ auf der Website gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Österreichische Bergbahnen GmbH bestätigt dem Kunden den Erhalt einer Bestellung per E-Mail. Diese Empfangsbestätigung ist die Annahme der Bestellung (Vertragsabschluss) und enthält die in §4 Abs. 1 FAGG genannten Informationen. Da es bei dem gegenständlichen Vertrag um einen Vertrag über die Beförderung von Personen handelt, ist das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht gem. §1 Abs. 3 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ausgeschlossen.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die auf der Website angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise. Sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich etwaiger anfallender Steuern (Umsatzsteuer) und Abgaben. Die jeweils gültigen Preise für das Kombiticket werden im Internet unter www.schneeberg-rax-kombi.at ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt bei Bestellungen auf der Website durch die auf der Website angegebenen Zahlungsarten, insbesondere Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners) und Maestro. Die Belastung des Kontos des Kunden erfolgt mit Kauf des Produkts.

4. RECHNUNGSEMPFÄNGER UND BERECHTIGTER

Mit Übermittlung des Kombitickets per E-Mail erfolgt die Übermittlung einer Rechnung auf Basis der vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Daten des Kunden. Der zur Einlösung des Kombitickets Berechtigte (“Berechtigte/r”) ist aufgrund der Angaben des Kunden am Kombiticket ausgewiesen und kann vom Rechnungsempfänger abweichen.

5. DAS SCHNEEBERG-RAX KOMBITICKET

Das Kombiticket ist ein Leistungsgutschein, der dem Berechtigten gegen eine einmalige Pauschale eine Berg- und Talfahrt bei der Niederösterreichischen Schneebergbahn und bei der Rax-Seilbahn („Bergbahnen“) ermöglicht. Der Berechtigte ist während der Gültigkeitsdauer berechtigt, folgende Leistungen, ohne gesonderte Bezahlung nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen und zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Bergbahnen in Anspruch zu nehmen:

  • Berg- und Talfahrt mit den Salamanderzügen der Niederösterreichischen Schneebergbahn GmbH im Regelfahrplan
  • Berg- und Talfahrt mit der Rax-Seilbahn der Österreichischen Bergbahnen GmbH

Jede der angegebenen Leistungen kann pro Kombiticket während der Gültigkeitsdauer des erworbenen Kombitickets nur ein Mal in Anspruch genommen werden. Die Österreichische Bergbahnen GmbH ist hinsichtlich der Leistungen der Bergbahnen Vermittler und bietet dem Berechtigten die Möglichkeit, die Leistungen beider Bergbahnen zu günstigen Konditionen wahrzunehmen. Die Österreichische Bergbahnen GmbH ist nicht verpflichtet, die Bergbahnen oder die von ihnen angebotenen Leistungen auf ihre Sicherheit zu überprüfen oder diesbezügliche Kontrollen durchzuführen. Es besteht somit keine Haftung für die Auswahl oder Überwachung der Bergbahnen. Die Leistungen können nur vom Berechtigten selbst in Anspruch genommen werden. Eine Weitergabe an oder Verwendung der Karte durch Dritte, die nicht Berechtigter sind, ist unzulässig. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Bergbahnen muss sich der Berechtigte mit dem Kombiticket im Webshop oder vor Ort bei der Bergbahn legitimieren. Die Legitimierung erfolgt durch Einlesen des Kombiticket-Barcodes bzw. durch Angabe der Ticket-Nummer im Webshop. Die Inanspruchnahme durch den Berechtigten wird im Kombiticket-System erfasst. Die Bergbahn ist berechtigt, die Identität des Berechtigten zu prüfen. Der Berechtigte ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen. Der Berechtigte wird bei Einlösung des Gutscheins gegen ein Ticket Vertragspartner der jeweiligen Bergbahn. Es gelten die jeweiligen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen der Bergbahn. Die Erfüllung der Leistung der Bergbahn als solche stellt keine Leistungspflicht von der Österreichischen Bergbahnen GmbH dar. Der Leistungsanspruch des Berechtigten sowie sämtliche Ansprüche des Berechtigten aus und in Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere auch Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber der jeweiligen Bergbahn. Die Österreichische Bergbahnen GmbH haftet nicht für die Leistungserbringung oder allfällige Schäden des Berechtigten aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der Bergbahn. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, höchstens jedoch 1 Kind pro erwachsenem Berechtigten, haben freien Eintritt, wenn sie gleichzeitig mit dem Berechtigten die Leistungen der Bergbahn in Anspruch nehmen. Kinder unter 6 Jahren werden bei der Niederösterreichischen Schneebergbahn GmbH als „Schoßplatz“ unentgeltlich befördert. Bei der Rax-Seilbahn ist beim Ticketerwerb die Anzahl der Kinder unter 6 Jahren explizit anzugeben.

6. VERFÜGBARKEIT

Die Inanspruchnahme der Leistungen der Bergbahnen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z.B. Öffnungszeiten und freie Kapazitäten) sowie weitergehende Informationen (z.B. allgemeine Geschäftsbedingungen oder Beförderungsbedingungen der Bergbahn) sind auf den Websites der jeweiligen Bergbahn (www.schneebergbahn.at bzw. www.raxalpe.com) ersichtlich. Es wird empfohlen, die Einlösung der Tickets im Webshop der Bergbahnen vorzunehmen; bei einer Einlösung vor Ort kann die Verfügbarkeit von Tickets nicht gewährleistet werden. Im Einzelfall können sich Einschränkungen oder der gänzliche Entfall von Leistungen der Bergbahnen aus witterungs-, saisonbedingten oder sonstigen Umständen wie Kapazitätsgrenzen, technischen Fehlfunktionen, Wartungsarbeiten oder behördlichen Auflagen ergeben. Aufgrund der langen Gültigkeitsdauer des Kombitickets, stehen dem Berechtigten bei Einschränkungen oder Entfall einzelner Leistungen aus den genannten Gründen keine Schadenersatz-, Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche zu, solange eine angemessene Wahlmöglichkeit aus den Bergbahnen besteht.

7. GÜLTIGKEITSDAUER

Das Kombiticket ist ab dem Zeitpunkt der Ausstellung für eine Dauer von 2 Jahren, also 730 Tagen, gültig („Gültigkeitsdauer“). Davon ausgenommen sind Aktionsverkäufe, für die die jeweils angegebene Gültigkeitsdauer maßgeblich ist. Der Berechtigte ist nur während der Gültigkeitsdauer berechtigt, die Leistungen der Bergbahnen in Anspruch zu nehmen. Das Kombiticket endet automatisch mit Ablauf der Gültigkeitsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Österreichische Bergbahnen GmbH ist berechtigt, das Kombiticket vorzeitig aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu sperren. Damit endet die Gültigkeitsdauer. Als wichtiger Grund gelten insbesondere der Missbrauch sowie die Weitergabe des Kombitickets durch den Berechtigten.

8. OBLIEGENHEITEN DES BERECHTIGTEN, VERLUST / DIEBSTAHL

Der Berechtigte ist verpflichtet, das Kombiticket sorgfältig zu verwahren. Eine Weitergabe des Kombitickets an Dritte ist unzulässig. Das Kombiticket darf nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Jede andere Verwendung des Kombitickets ist unzulässig. Die missbräuchliche Verwendung des Kombitickets berechtigt die Österreichische Bergbahnen GmbH zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages gem. Punkt 7. Kommt das Kombiticket dem Berechtigten aus welchem Grund auch immer abhanden (z.B. Verlust, Diebstahl), ist er verpflichtet, unverzüglich die Österreichische Bergbahnen GmbH zu verständigen. Das Kombiticket wird in diesem Fall von der Österreichischen Bergbahnen GmbH gesperrt. Dem Berechtigten wird auf Wunsch gegen Bezahlung einer Manipulationsgebühr in Höhe von € 10,– inkl. USt. pro Kombiticket eine Ersatzkarte für die ursprüngliche Gültigkeitsdauer zur Verfügung gestellt.

9. DATENSCHUTZ

Die Österreichische Bergbahnen GmbH verarbeitet zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses die vom Berechtigten im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gebrachten (Vorname, Nachname, Firmenname, Land, Straße, PLZ, Ort, E-Mail Adresse, Telefonnummer) sowie sonstige im Zusammenhang mit der Benutzung des Kombitickets ermittelten, personenbezogenen Daten (besuchte Bergbahn, Datum, Zeitpunkt und Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen).

10. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Es gilt das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG, der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung) und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken. Die Vertragssprache ist deutsch. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wiener Neustadt vereinbart.